Hausverwaltung für Mainz und Umgebung

Der Winterdienst und seine Tücken

Eigentlich steht er ja nur in den Startlöchern: der Winter.
Doch wenn Eis und Schnee uns ihren ersten Besuch abgestattet haben, ist es sicher nicht verkehrt zu wissen, welche Winterdienst-Pflichten wir haben und was es zu beachten gilt.

Leider sind die Regelungen in den Bundesländern, ja sogar in den Gemeinden, unterschiedlich. Deshalb sind die folgenden Hinweise als Grundsätze anzusehen, die im Einzelfall auch mal anders geregelt sein können. Hier hilft im Zweifelfall ein Blick in die entsprechende Satzung der Stadt oder Gemeinde.

  1. Wer?
    Vom Grundsatz her sind die Städte und Gemeinde dazu verpflichtet, Gehwege und Straßen bei Schneefall zu sichern. Allerdings übertragen diese in der Regel diese Verpflichtung auf den Haus-/Grundstückseigentümer. Dieser wiederum kann, wenn er nicht selbst seiner Räumpflicht nachkommen will oder kann, entweder seine Mieter in die Pflicht nehmen (was aber im Mietvertrag genau geregelt sein muss), oder er kann seinen Hausmeister oder einen professionellen Winterdienst beauftragen. Die Kosten, die dem Eigentümer durch den Winterdienst entstehen, darf er auf seine Mieter umlegen.
    Bei Fragen hierzu steht Ihnen Ihre Hausverwaltung gerne zur Verfügung!
  2. Womit?
    Meistens ist nicht vorgeschrieben, mit welchem Streugut man arbeiten darf. Bewährt haben sich abstumpfende Materialien wie z.b. das bekannte Granulat. Oft werden auch Sand oder „alte Hausmittel“ wie z.B. Asche (Sie wissen doch hoffentlich, was Sie da verbrannt haben und ob es umweltschädlich ist) oder Sägespäne verwendet, die ebenfalls ihren Dienst leisten.
    Das einzige Mittel, das Eis und Schnee vollständig auftaut ist jedoch das Streusalz. Es ist effektiv, es hinterlässt kaum Spuren, es ist jedoch schädlich für Pflanzen und Tiere und deshalb in den meisten Bundesländern für den privaten Einsatz verboten! Also sollten Sie unbedingt darauf verzichten!
    Haben Sie nun z.B. Granulat gestreut, müssen Sie nach dem Abtauen des Eises/Schnees die verbleibenden Überreste entfernen. Übrigens kann man das Granulat dann wiederverwenden, wenn man es trocken und nicht zu warm lagert.
    Leider hat das Granulat noch einen Nachteil: Speziell bei scharfkantigem Granulat besteht die Gefahr, dass man sich in der Wohnung empfindliche Böden wie z.B. ein Parkett, mit den Steinchen, die sich in der Schuhsohle festsetzen, verkratzt. Es gibt jedoch auch rundkörnige Granulate zu kaufen, die diese Gefahr vermindern. Und nebenbei sind diese Materialien für unsere Tiere unbedenklich.
  3. Was?
    Ja, was ist denn eigentlich alles zu räumen? Auch hier empfiehlt sich dringend ein Blick in die Satzung Ihrer Gemeinde! Reicht es den Gehweg vor dem Haus zu räumen? Muss die vor dem Haus gelegene Bushaltestelle oder der Fussgängerüberweg ebenfalls geräumt werden? Was ist mit der Straße? All dies sind Punkte, die regional sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
  4. Wohin?
    Es ist keine gute Idee, den Schnee mit der Schneeschaufel in den Rinnstein neben der Straße zu befördern. Wenn die Schneeschmelze einsetzt, kann das Schmelzwasser nicht ungehindert abfließen und verursacht Überschwemmungen auf Gehweg und Straße. Sie sollten den Schnee immer so lagern, dass keine Gefahr für Passanten, Rad- oder Autofahrer entsteht.
  5. Wo?
    … kann man denn nachlesen?
    Hier finden Sie die Satzungen der Gemeinden, in denen sich die von uns verwalteten Liegenschaften befinden:

Wir wünschen Ihnen, dass Sie mit unseren Tipps unfallfrei durch den Winter kommen. Und sollte dennoch einem anderen auf dem Gehweg vor Ihrem Haus etwas zustossen, dann haben Sie sich doch sicher passend versichert, oder?