Denkmalschutz und Sanierung
Es ist schon etwas ganz besonderes, in einem alten, denkmalgeschützten Haus zu leben. Stehen aber Sanierungsarbeiten an, gilt es einiges zu beachten. Da der Gesetzgeber vorschreibt, dass bis 2050 alle denkmalgeschützten Häuser energetisch saniert sein müssen, besteht tatsächlich Handlungsbedarf.
Wer in einem alten Haus wohnt kennt das: das Haus ist schlecht isoliert, an den Fenstern und Türen zieht es kalt herein, die Heizkosten explodieren förmlich. Also ist es an der Zeit für einige Sanierungsmaßnahmen. Schließlich bekommt man sogar staatliche Förderungen, wenn man einige Richtlinien einhält.
Der erste Schritt ist dann das Einholen einer Genehmigung. Dazu nehmen Sie Kontakt zu ihrer zuständigen Denkmalschutzbehörde auf. Darauf folgt in der Regel ein Ortstermin, in dem ein Beamter der Behörde die Immobilie besichtigt und mit Ihnen die gewünschten Baumaßnahmen bespricht. Im übrigen sind die Behörden dazu angehalten, die finanziellen Belastungen für den Hauseigentümer möglichst gering zu halten. Wir haben sogar schon erlebt, dass die Behörde Hilfestellungen bei den Verhandlungen mit den ausführenden Handwerkern gegeben hat.
Lassen Sie sich bei dieser Gelegenheit vom Denkmalamt beraten, ob Ihr Vorhaben Aussicht auf Genehmigung hat. Ist der Antrag gestellt, prüft das Denkmalamt die Unterlagen und die Verträglichkeit der geplanten Maßnahme mit den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften. Auf jeden Fall müssen Erscheinungsbild und Aussagekraft des Denkmals erhalten bleiben. So darf zum Beispiel nur von Innen gedämmt werden, oder in eine Fachwerkfassade keine Kunststofffenster eingebaut werden.
Möchten Sie eine Förderung in Anspruch nehmen, z.B. einen Kredit bei der KfW-Bank zu sehr günstigen Konditionen, so muss diese vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Oftmals sind auch staatliche Zuschüsse möglich, genauso wie Steuererleichterungen in Form von Abschreibungen.
Sie sollten auf jedenfall die folgenden Punkte beachten, wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie sanieren möchten:
- Niemals ohne Genehmigung mit der Sanierung beginnen
- Fragen Sie einen Steuerberater
- Ziehen Sie ggf. einen Architekten hinzu
- Informieren Sie sich auch bei der KfW-Bank über eventuelle Förderungen
- Recherchieren Sie auch ob staatliche Förderungen in Frage kommen
- Beantragen Sie beim Denkmalamt eine Genehmigung für die geplante Sanierung
- Für die Geltendmachung von Steuervorteilen reichen Sie nach der Abnahme eine Bescheinigung beim Finanzamt ein
- Das Denkmalamt ist nicht Ihr Feind! Reden Sie offen über alles, dort wird Ihnen in der Regel gerne geholfen
Haben Sie Fragen rund um die Sanierung und den Denkmalschutz? Wir konnten bereits Erfahrungen sammeln und helfen unseren Kunden gerne weiter!